Kodex Alimentarius: Neue Vitaminrichtlinie Verabschiedet

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Die in Rom tagende Kommission des Kodex Alimentarius hat am 4. Juli 2005 eine internationale Richtlinie zu Vitamin- und Mineralergaenzungen verabschiedet. Die Richtlinie wurde von der in Deutschland tagenden Kodex Ernaehrungskommission schon im November letzten Jahres angenommen, kann aber erst nach der jetzt erfolgten engueltigen Verabschiedung durch die Kommission veroeffentlicht werden.

Neben Vorschriften zur Kennzeichnung der Produkte sieht die Richtlinie eine Beschränkung der Nährstoffmengen vor, die aber auf wissenschaftlichen Kriterien basieren soll.

Die Richtlinie wurde von der Versammlung in Präsenz von 85 Mitgliedsländern angenommen, obwohl einige Vertreter von Verbraucher- und Heilpraktikerverbänden sich für eine nochmalige Überholung des vorgeschlagenen Texts einsetzten. Es waren dies die National Health Federation, zusammen mit Friends of Freedom aus Kanada, der europaeischen Alliance for Natural Health, MayDay aus Daenemark, La Leva aus Italien und der amerikanischen Health Freedom Coalition als auch der Dr. Rath Health Foundation.

Obwohl Scott Tips, Anwalt der National Health Federation, ernste Verfahrensmängel ruegte, waren die Delegierten der Mitgliedsländer nicht bereit, die Richtlinie nochmals zu überprüfen, nicht zuletzt weil die in der IADSA vereinigten Industrievertreter sich mit dem Resultat der Verhandlungen einverstanden erklärten und sich für die Annahme der in langjähriger Diskussion erarbeiteten Richtlinie einsetzten.

Das "Schlachtfeld" verlegt sich nun auf die wissenschaftliche Ebene, denn das vorgeschlagene Risikoprüfverfahren, das für giftige Chemikalien entwickelt wurde, ist nicht ohne weiteres auf Nährstoffe anwendbar, auch wenn das Bundesinstitut für Risikobewertung dies nicht zur Kenntnis zu nehmen scheint. Die Alliance for Natural Health hat hierzu eine Vorlage ausgearbeitet, welche einer internationalen Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der Risikobewertungsmethode übermittelt wurde.

Die weltweit gültige Kodex Richtlinie folgt in grossen Zügen der europäische Verordnung zu den Nahrungsergänzungsmitteln. Diese europäische Regelung wurde von der Alliance for Natural Health gerichtlich angefochten. Das für August 2005 vorgesehene Verbot von bisher erhältlichen Produkten sei nicht durch wirkliche Gefahren gerechtfertigt. Die endgültige Entscheidung des Europagerichtshofes in diesem Verfahren wird in wenigen Tagen erwartet.






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