INITIATIVE FÜR EIN EUROPÄISCHES REFERENDUM
3. März 2008 - Verbraucherorganisationen starten Kampagne zur Forderung des Rechts auf Volksbegehren
(Mehr Informationen auf dieser Seite)
Sechs Nicht-Regierungs-Organisationen, die zusammen Verbraucher aus allen 27 Ländern der Europäischen Union (EU) vertreten, verkündeten heute den offiziellen Start einer Kampagne zur Forderung des Rechts für Bürger, in Volksbegehren über bedeutende Gesetzesänderungen abzustimmen, die sie betreffen und die auf nationaler oder europäischer Ebene vorgenommen werden. Sie fordern insbesondere, dass alle Bürger der EU sofort die Möglichkeit bekommen sollen, in Volksbegehren über den Lissabonner Vertrag abzustimmen.
Die sechs Organisationen vertreten die Ansicht, dass die EU zunehmend die Interessen der großen Konzerne über die Interessen ihrer Bürger stellt, und verlangen, dass diese Situation grundlegend geändert wird und die Bürger Europas das Recht erhalten, sich direkt an politischen Entscheidungen zu beteiligen, andernfalls das politische System Europas rasch zu einer Diktatur verkommen würde, in der Demokratie, Freiheit der Wahl und Privatsphäre des Einzelnen immer wieder verletzt werden.
Paul Anthony Taylor, Leiter der internationalen Abteilung der Dr. Rath Health Foundation und Koordinator der Kampagne, sagte dazu: "Im vergangenen November weigerten sich die Rechnungsprüfer der EU zum 13. Mal in Folge, den Finanzbericht abzuzeichnen. Als Grund dafür nannten sie Rechtsverstöße und mögliche Betrugsversuche. Vor nur zwei Wochen wurden EU-Politiker dann öffentlich des Betrugs und der massiven Veruntreuung beschuldigt, und es wurde eine offizielle Untersuchung eingeleitet, die möglicherweise zur Inhaftierung einer Reihe von Mitgliedern des Europäischen Parlaments führen könnte. In der politischen Elite der Europäischen Union machen sich zunehmend Korruption, Betrug und ein allgemeiner Mangel an Verantwortung breit, und es ist höchste Zeit, dass der Bürger direkten Einfluss auf die Entwicklungder EU nehmen kann. Den Bürgern alle vier oder fünf Jahre ein Stimmrecht zu geben, damit sie ihre politischen Vertreter wählen können, ist in einem politischen System, das sich immer noch zur Demokratie bekennt, nicht annähernd ausreichend."
Dr. Robert Verkerk, Direktor der Alliance for Natural Health, äußerte folgende Ansicht: "Demokratie und soziale Gerechtigkeit gelten gemeinhin als Voraussetzungen für eine zivilisierte Gesellschaft. Dennoch sind beinahe 500 Millionen Bürger Europas zunehmend der Willkür nicht gewählter Beamter der Europäischen Kommission ausgeliefert, die selbst eine Reihe von Korruptionsvorwürfen ausgesetzt waren, und der Macht von Lobbyisten der Großindustrie. Das Europäische Parlament steht als Zeichen für Demokratie, aber seine gesetzgebende Gewalt ist schwach und es wurde von manchen, wenig überraschend, als einflusslose Schwatzbude bezeichnet. Der Lissabonner Vertrag ist der neuste Versuch der EU, konstitutionelle Reformen einzuführen, nachdem die Verfassung bei den Volksbegehren in Holland und Frankreich im Jahr 2005 gänzlich abgeschmettert wurde. Die europäischen Bürger auch dieses Mal von dem Recht zur Abstimmung auszuschließen, würde bedeuten, den Bürgern Europas eines ihrer Grundrechte zu verweigern."
Sepp Hasslberger, der sich im Namen von La Leva di Archimede zu Wort meldete, hob die undemokratische Art der europäischen Gesetzgebungsvorgänge hervor. "Man kann ohne jeden Zweifel sagen, dass die Revision der Gesundheitsgesetze durch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in den letzten Jahren außer Acht gelassen hat, wie stark die Bürger die Anwendung von Nährstoffen und pflanzlichen Präparaten zur Prävention und Heilung von Krankheiten vorziehen. Neue Richtlinien, welche die Gesundheits-Gesetze revidierten und neue Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel und pflanzliche Präparate einführten, gingen eindeutig in die Richtung einer verstärkten Kontrolle durch die pharmazeutische Industrie. Das Resultat ist, dass viele der heute verfügbaren Naturheilmittel und Nahrungsergänzungsstoffe Gefahr laufen, illegal zu werden. Die Verbraucher seien stärker gefährdet, falls diese Produkte in einen Schwarzmarkt gedrängt würden. Sicherlich könne ein Volksbegehren auf europäischer Ebene oder eine ähnliche Erhebung der öffentlichen Meinung dazu dienen, die Macht der Lobbies mit den Wünschen und Vorstellungen der Menschen ins rechte Lot zu bringen."
Lutz Kliche, Präsident der Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit, kommentierte: "Die Europäische Kommission, die European Food Safety Authority und andere europäische Institutionen schlagen sich deutlich auf die Seite von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln, obwohl die große Mehrheit der europäischen Bevölkerung diesen bereits eine klare Absage erteilt hat. Wenn man den Bürgern deshalb das Recht einräumt, in Volksbegehren abzustimmen, sobald maßgebliche Gesetzesänderungen vorgenommen werden, die sie betreffen, wäre dies ein Beitrag zur Schaffung eines Europas für die Menschen, durch die Menschen, und eine wichtige Machtkontrolle. Werden politische Grundsatzentscheidungen immer wieder gegen den Willen des Volkes getroffen, wie es jetzt in Brüssel der Fall ist, haben wir es nicht mehr mit einer Demokratie zu tun, sondern mit einer Diktatur."
Scott Tips, Präsident der National Health Federation, fügte hinzu: "Die Europäische Kommission gleicht schon jetzt in ihrer Struktur und Vorgehensweise immer mehr dem alten Politbüro der Sowjets. Dafür zu sorgen, dass die Bürger der EU das Recht haben, in Volksbegehren abzustimmen, würde deshalb dazu beitragen, dass die Kommission nicht zu einem neuen Politbüro für Europa wird."
Louise McLean, Herausgeberin des Zeus Information Service, sagte: "Die Europäische Union zwingt ihren 27 Mitgliedsstaaten Regelungen nach dem Motto 'eine Größe für alle' auf, die Naturheiltherapien und Hersteller von Naturkost, Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminpräparaten beeinträchtigen werden. Der EU geht es weniger um den freien Handel als um die totale Kontrolle. Das Britische Parlament soll in Kürze den Lissabonner Vertrag ratifizieren und die Queen wird dazu ihre Zustimmung als Monarchin geben. Im Januar 2009 werden alle 111.000 EU Gesetze in Kraft treten und wir werden in einem massiven Polizeistaat leben."
Die Kampagne „European Referendum Initiative“ wird unterstützt von der Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit, der Alliance for Natural Health, der Dr. Rath Health Foundation, La Leva di Archimede, der National Health Federation und Zeus Information Service.
Die offizielle Seite für diese Iniziative: www.eu-referendum.org/deutsch/index.html
Jeder kann dort auch eine
um zu fordern, dass alle Bürger Europas die Möglichkeit erhalten, sofort in Referenden über den Vertrag von Lissabon abzustimmen.
Keine Heimschulung in Deutschland: Fünfzehnjähriges Mädchen Psychiatrisiert
Fünfzehnjähriges Mädchen zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen
Unter dem Titel "Nur Familien eröffnen Perspektiven" veröffentlichten die Erlanger Nachrichten einen Tag vor dem vergangenen Weihnachtsfest ein Foto der achtköpfigen Familie Busekros - glücklich vereint vor dem Adventskranz. Am ersten Februar dieses Jahres wurde die älteste Tochter der Busekros gewaltsam aus der Familie herausgenommen: Zwangseinweisung in das Klinikum Nürnberg Nord, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Entzug der elterlichen Sorge heißt es im richterlichen Beschluss.
Im Sommer 2005 hatte die heute 15-jährige Melissa die Versetzung in die achte Klasse des Erlanger Christian-Ernst-Gymnasiums wegen ungenügender Leistungen in Latein und Mathematik nicht geschafft - in der Klasse war es sehr laut, auch durch Stundenausfälle konnte die Schülerin nicht optimal gefördert werden, mit dem Sitzenbleiben wäre sie nach Angaben der Mutter in eine noch problematischere Klasse gekommen. Ein Wiederholungsjahr hätte für die ansonsten gute Schülerin viel verlorene Zeit bedeutet, daher wurde Melissa fortan zu Hause individuell unterrichtet und spezifisch gefördert. Nur am Musikunterricht und im Chor ihrer Schule nahm Melissa auf eigenen Wunsch weiterhin teil. Das Gymnasium und das Schulamt aber spielten nicht mit, Melissa wurde zwangsabgemeldet und der zuständigen Hauptschule zugeteilt.
Infolgedessen unterrichteten die Eltern Busekros ihre Tochter weiterhin zu Hause. Alle anderen schulpflichtigen Kinder der Busekros gehen übrigens zur Schule. Mit Ablauf des Schuljahres 2005/2006 endete die Vollzeitschulpflicht für Melissa. Dennoch wendete sich das Jugendamt der Stadt Erlangen noch im August 2006 an das zuständige Familiengericht, das eine Anhörung der Eltern und ihrer ältesten Tochter veranlasste. Zu dieser Anhörung war nur der Vater erschienen. Die Tochter befand sich zeitweise im Ausland. Doch die Behörden ließen nicht locker und wollten minutiös wissen, wann sich Melissa wo aufhielt, wobei es auch zu einem unangemeldeten Besuch der Familienrichterin bei den Busekros kam.
Familie Busekros ist eine bekannte und bei den Nachbarn beliebte Familie. Ihre Bereitschaft zu einem Fototermin im häuslichen Umfeld für den Artikel der Erlanger Nachrichten zeigt, daß sie nichts zu verbergen haben. Doch das reichte den Behörden nicht. Am Dienstag, den 30. Januar 2007, frühmorgens, wurden Mutter und Kinder - der Vater war schon zur Arbeit - von Vertretern des Jugendamtes Erlangen und Polizeibeamten überrascht, die eine sofortige Herausgabe von Melissa forderten. Im Beschluss des Amtsgerichtes Erlangen (AZ: 006 F 01004/06) vom 29. Januar 2007 heißt es wörtlich: "Das zuständige Jugendamt wird beauftragt ud ermächtigt, das Kind notfalls durch Gewaltanwendung zur Anhörung zuzuführen und sich hierzu der Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane zu bedienen."
Melissa wurde in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Nürnberg verbracht und dort in Anwesenheit des Sachverständigen Herrn Dr. Schanda einer Anhörung unterzogen. Im Anschluss an diese Anhörung, etwa dreieinhalb Stunden nach ihrer gewaltsamen Verbringung ins Klinikum Nürnberg, wurde Melissa wieder zurück in ihr Elternhaus gefahren. Den erleichterten Eltern und den fünf jüngeren Geschwistern, die zuvor nicht gewußt hatten, ob und wann sie ihre Tochter bzw. Schwester wiedersehen würden, sowie Melissa selbst sollte der nächstgrößere Schock aber noch bevorstehen.
Am Nachmittag des 1. Februar rückten die Familienrichterin, Vertreter des Jugendamtes Erlangen sowie fünfzehn Polizisten bei den Busekros an, um Melissa erneut in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Nürnberg zu verbringen. Der richterliche Beschluss, mit dem diese Maßnahme gestützt wurde, enthält nach Auskunft des Vaters, Hubert Busekros, auch den sofortigen Entzug der elterlichen Sorge. Mit einer etwa einjährigen Entwicklungsverzögerung und dem Bestehen einer Schulphobie wird dieses Vorgehen gegen eine Fünfzehnjährige, das diese noch dazu völlig unerwartet traf, begründet. Wann die Eltern und Geschwister wieder ein Lebenszeichen von Melissa erhalten werden, ist ungewiss, da das offizielle Vorgehen bei Diagnose "Schulphobie" darin besteht, den Kontakt zu den nächsten Bezugspersonen, die als vereinnahmend betrachtet werden, fürs erste völlig zu unterbinden.
"Nur Familien eröffnen Perspektiven" lautete der Titel des Artikels, der das Familienfoto der Busekros zeigte: eine glücklich lächelnde Erstgeborene im Kreise ihrer Lieben - ob sie das Lächeln nun verlernen wird? Was wird dieser Jugendlichen, einem sensiblen und musikalisch veranlagten Mädchen, angetan, nur weil die zuständigen Behördenvertreter ein Exempel statuieren mußten? Die Traumatisierung des bislang unauffälligen und beliebten jungen Mädchens wird bewußt in Kauf genommen, um die deutsche Schulbesuchspflicht, in diesem Fall sogar nur noch die Teilzeitschulpflicht, mit allen Mitteln und ohne Hinterfragung durchzusetzen.
Würde Melissa in Österreich, Tschechien, Frankreich oder Belgien leben, wären vermutlich alle Beteiligten - die Schülerin, die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte der zuständigen Behörden - froh darüber, daß für ihre besonderen Lernbedürfnisse ein optimaler, da individueller Bildungsweg beschritten wird. Denn in diesen Ländern ist, wie übrigens fast überall auf der Welt, der häusliche Unterricht eine anerkannte Alternative zum Schulbesuch, wodurch insbesondere Schülern mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen große Vorteile entstehen. Viele der deutschen "Sitzenbleiber" würden in diesen Ländern, hätten sie so engagierte Eltern wie Melissa, vermutlich vorzeitig einen Abschluss in der Tasche haben. Melissa dagegen wird psychiatrisiert: ein deutsches Schüler-Schicksal.
Das Netzwerk Bildungsfreiheit verurteilt das rücksichtslose und in der Sache völlig unangemessene und falsche Verhalten der zuständigen Behörden und fordert die Verantwortlichen auf, Melissa Busekros unverzüglich in die Freiheit und zu ihrer Familie zurückkehren zu lassen. Darüber hinaus fordert das Netzwerk Bildungsfreiheit alle Politiker und Inhaber politischer Ämter auf, nicht nur in Erlangen sondern in ganz Deutschland dafür Sorge zu tragen - nötigenfalls auch durch personelle Konsequenzen -, daß solche Menschenrechtsverletzungen und Akte staatlicher Willkür in Zukunft sicher unterbleiben.
... ContinueCodex Alimentarius: Restriktive Vitaminpolitik
30. November 2005 - Das Codex Alimentarius Komitee Ernaehrung und Diaetlebensmittel hat sich in der letzten Woche wiederum mit den Vitamin- und Mineralprodukten befasst, die zur Nahrungsergaenzung angeboten werden. Die im Vorjahr verabschiedete Codex Richtlinie zu diesen Produkten wurde im Juli in Rom angenommen. Es geht also nunmehr um die Details der Einfuehrung dieser neuen Regelung.
Weitere Fragen, wie die globale Strategie der Weltgesundheitsorganisation zum Thema Ernaehrung, Sport und Gesundheit, die Referenzmengen fuer Vitamine und Mineralstoffe, die wissenschaftliche Basis für gesundheitsbezogene Information über Nahrungsmittel und die Diskussion um die Risikobewertung der Vitalnährstoffe kamen zwar zur Sprache, wurden aber aus Zeitmangel mit wenigen Worten abgetan.
Fuer die Vitaminverbraucher war wieder die amerikanische National Health Federation (NHF) anwesend, dieses Jahr mit drei Delegierten: Rechtsanwalt Scott Tips, wissenschaftlicher Beirat und Vorstand der englischen Alliance for Natural Health Robert Verkerk, und langjaehriger Codexbeobachter Paul Anthony Taylor.
Euro-Gerichtshof bestaetigt Nahrungsergaenzungsrichtlinie
12. Juli 2005 - Der europaeische Gerichtshof in Luxemburg hat mit seiner Entscheidung in einer Rechtssache gegen die Nahrungsergaenzungsmitteldirektive bestaetigt, dass Vitamine und Mineralstoffe grundsaetzlich einer strengen Kontrolle unterliegen koennen. Die Entscheidung bringt aber auch willkommene Neuigkeiten fuer die Verbraucher von Vitaminpillen, denn das Urteil verlangt, dass zum Beispiel das Verfahren fuer die Genehmigung weiterer Vitamin- oder Mineralsubstanzen bestimmten Kriterien der Transparenz und Ueberpruefbarkeit entsprechen muss.
Der Urteilstext kann auf dieser Webseite des Euro-Gerichtshofes abgerufen werden. Die Gültigkeit der europaeischen Direktive zu den Nahrungsergänzungsmitteln wird vom Urteil nicht in Zweifel gestellt:
Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Artikel 3, 4 Absatz 1 und 15 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel in Frage stellen könnte.
Diese Entscheidung kam etwas überraschend, denn der Generalstaatsanwalt Leendert Geelhoed hatte in seinen Schlussanträgen im April empfohlen, die Richtlinie als ungültig zu erklären.
... ContinueKodex Alimentarius: Neue Vitaminrichtlinie Verabschiedet
Die in Rom tagende Kommission des Kodex Alimentarius hat am 4. Juli 2005 eine internationale Richtlinie zu Vitamin- und Mineralergaenzungen verabschiedet. Die Richtlinie wurde von der in Deutschland tagenden Kodex Ernaehrungskommission schon im November letzten Jahres angenommen, kann aber erst nach der jetzt erfolgten engueltigen Verabschiedung durch die Kommission veroeffentlicht werden.
Neben Vorschriften zur Kennzeichnung der Produkte sieht die Richtlinie eine Beschränkung der Nährstoffmengen vor, die aber auf wissenschaftlichen Kriterien basieren soll.
Die Richtlinie wurde von der Versammlung in Präsenz von 85 Mitgliedsländern angenommen, obwohl einige Vertreter von Verbraucher- und Heilpraktikerverbänden sich für eine nochmalige Überholung des vorgeschlagenen Texts einsetzten. Es waren dies die National Health Federation, zusammen mit Friends of Freedom aus Kanada, der europaeischen Alliance for Natural Health, MayDay aus Daenemark, La Leva aus Italien und der amerikanischen Health Freedom Coalition als auch der Dr. Rath Health Foundation.
Obwohl Scott Tips, Anwalt der National Health Federation, ernste Verfahrensmängel ruegte, waren die Delegierten der Mitgliedsländer nicht bereit, die Richtlinie nochmals zu überprüfen, nicht zuletzt weil die in der IADSA vereinigten Industrievertreter sich mit dem Resultat der Verhandlungen einverstanden erklärten und sich für die Annahme der in langjähriger Diskussion erarbeiteten Richtlinie einsetzten.
Das "Schlachtfeld" verlegt sich nun auf die wissenschaftliche Ebene, denn das vorgeschlagene Risikoprüfverfahren, das für giftige Chemikalien entwickelt wurde, ist nicht ohne weiteres auf Nährstoffe anwendbar, auch wenn das Bundesinstitut für Risikobewertung dies nicht zur Kenntnis zu nehmen scheint. Die Alliance for Natural Health hat hierzu eine Vorlage ausgearbeitet, welche einer internationalen Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der Risikobewertungsmethode übermittelt wurde.
Die weltweit gültige Kodex Richtlinie folgt in grossen Zügen der europäische Verordnung zu den Nahrungsergänzungsmitteln. Diese europäische Regelung wurde von der Alliance for Natural Health gerichtlich angefochten. Das für August 2005 vorgesehene Verbot von bisher erhältlichen Produkten sei nicht durch wirkliche Gefahren gerechtfertigt. Die endgültige Entscheidung des Europagerichtshofes in diesem Verfahren wird in wenigen Tagen erwartet.
... ContinueEuro-Gerichtshof: Generalanwalt Ruegt Transparenzmangel der Nahrungsergaenzungsrichtlinie
5. April 2005 - Der Generalanwalt des Europagerichtshofes, Leendert Geelhoed, hat in seinen Schlussantraegen in einem Verfahren gegen die Nahrungsergaenzungsrichtlinie bestaetigt, dass die Richtlinie zwar legitime Zwecke verfolge, aber er kam zum Schluss, sie sei dennoch zu verwerfen, da sie gegen die Grundsaetze der Subsidiaritaet, der Verhaeltnismaessigkeit und der Gleichbehandlung verstosse.
Die Schlussantraege des Generalanwalts sind zwar fuer das Gericht, welches voraussichtlich im Juni entscheiden wird, nicht bindend, werden aber in den meisten Faellen ernsthaft in Betracht gezogen. Geelhoed ruegt in seinen Antraegen vor allem den Mangel einer transparenten Prozedur zur Ueberpruefung von Vitamin- und Mineralverbindungen. Die Richtlinie schreibt vor, dass Nahrungsergaenzungsmittel nur eine beschraenkte Anzahl von biologisch weniger verfuegbaren Stoffen enthalten duerfen, welche in der Richtlinie aufgefuehrt sind. Andere Stoffe, auch wenn sie schon seit Jahren auf dem Markt sind, sollen ab August verboten werden.
Das Verfahren hatte seinen Ursprung im Vereinigten Koenigreich, wo die Alliance for Natural Health und andere Klaeger gegen die entsprechende nationale Verordnung vorgingen, welche die Richtlinie in Kraft setzen soll.
Vitamine: Verbraucherschutz und 'Risikobewertung'
Vitamine sind zwar lebenswichtige Nährstoffe, ohne die wir nicht leben können, aber sie sollten dennoch mit extremer Vorsicht genossen werden, wenn wir dem Bundesinstitut für Risikobewertung, vormals Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Glauben schenken sollen.
Die europäische Verordnung zu den Nahrungsergänzungsmitteln schreibt vor, dass für Vitamine und Mineralstoffe zulässige Höchstmengen pro Tablette bestimmt werden sollen. Diese Beschränkungen sollen auf wissenschaftlicher Basis erarbeitet werden.
Wie das nun so aussehen wird, zeigt ein umfangreiches Werk, das vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor Kurzem veröffentlicht wurde. Es werden dort, in zwei separaten Publikationen, die Vitamine und die Mineralstoffe behandelt. Der Vorschlag soll als Entscheidungshilfe auf Europa-Ebene dienen und macht - zumindest auf den ersten Blick - einen soliden Eindruck, der jedoch bald dahinschwindet, wenn man das Werk näher betrachtet...
Europagericht Hoert Klage Gegen EU-Richtlinie zur Nahrungsergaenzung
Der europaeische Gerichtshof in Luxemburg hat die Verhandlung im Verfahren gegen die EU-Richtlinie zur Nahrungsergaenzung auf den 25. Januar 2005 festgelegt. Die Richtlinie der EU zu den Nahrungsergaenzungsmitteln wird voraussichtlich im Juli 2005 dazu fuehren, dass viele der heute noch zugaenglichen Naturprodukte nicht mehr auf dem europaeischen Markt zu finden sein werden. Das Verfahren wurde im Januar 2004 von Mr. Justice Richards, einem Richter am Londoner Hohen Gerichtshof, an den europaeischen Gerichtshof verwiesen. In London sind zwei Verfahren anhängig, welche das englische Gesetz zur Einfuehrung der EU Richtlinie angreifen. Nationale Gerichte sind aber in europaeischen Fragen nicht direkt zustaendig, so hat Richter Richards zunaechst das Europagericht um Hilfe gebeten...
. . .
... ContinueUSA: Besorgnis ueber Auswirkungen der EU Vitamin Direktive
Hier ein Artikel eines amerikanischen Alternativmediziners - Jonathan Wright - welcher zuerst in Englisch auf der Seite von Dr. Mercola veroeffentlicht wurde. Wright erklaert den US-Verbrauchern, dass die europaeische Direktive zu den Nahrungsergaenzungsmitteln ueber den Kodex Alimentarius auch in the USA seine Auswirkungen haben wird.
Der Artikel wurde von Ambros Hieronymus Prechtl, einem Deutsch-Kanadier uebersetzt, der sich vor einiger Zeit auch die Preisunterschiede in den Vitaminprodukten zwischen Kanada und Deutschland angeschaut hat. Sein Vergleich zeigt, dass die Kontrollwut unserer Behoerden die Preise vervielfacht, ohne wirklich unserer Gesundheit damit zu helfen.
Was Kodex (in Verbindung mit der EU Direktive) für die Amerikaner bedeuten koennte, und was auch auf uns Europäer zukommt, zeigt der Artikel von Wright...
... ContinueCodex Alimentarius aus Verbrauchersicht
Der Codex Alimentarius ist ein internationales Gremium, das Richtlinien für Nahrungsmittel erstellt. Seit etwa zehn Jahren wird im Ernährungskomitee des Codex eine Richtlinie für Nahrungsergänzung diskutiert. Der Vorschlag hierzu wurde 1993 von der deutschen Abordnung eingebracht.
Ich schrieb dazu im April 1994 einen Appell an die zuständigen Behörden, der aber offensichtlich nicht beachtet wurde, denn die Beratungen gingen munter weiter, so dass wir im nächsten Jahr die fertige Richtlinie erwarten können.
Wie sich diese Regelung auf die Verbraucher auswirken wird, nimmt Ambros Eisersdorf, ein Deutsch-Kanadier, unter die Lupe:
Codex Alimentarius - Historischer Kommentar zum Richtlinienentwurf
Die Ergänzungsmittelrichtlinie des Codex Alimentarius, eines internazionalen Gremiums zur Erstellung von weltweit harmonisierten Regeln für Nahrungsmittel, wird im November dieses Jahres voraussichtlich verabschiedet werden.
Die Beratungen hierzu ziehen sich schon über mehr als zehn Jahre hin, denn die deutsche Delegation zum Codex machte ihren Vorschlag im Jahre 1993, zu einem Zeitpunkt, als die europäische Regelung für die Ergänzungsmittel vorübergehend auf Eis gelegt worden war.
Beide Vorschläge - die Europaregelung und die des Codex - sind auf Druck der deutschen Pharmaindustrie eingebracht worden und drohen, weltweit die Verfügbarkeit von Nährstoffen für die Verbraucher stark einzuschränken. Gesundheit - so argumentiert man in Pharmakreisen - ist nur durch Arzneimittel zu erreichen. Wie grundfalsch dieser Gesichtspunkt ist, braucht wohl hier nicht hervorgehoben zu werden.
Im April 1994 schrieb ich an das Bundesgesundheitsamt, um den katastrophalen Richtlinienentwurf abzublocken, aber offensichtlich haben die Pharmahersteller stärkere Geschütze aufgefahren, um ihre Version durchzudrücken.
Hier der historische Kommentar zum Entwurf, der auch heute noch aktuell ist:
... ContinueEU Direktive kein Vitaminverbot
Eine Anfrage aus der Schweiz zum kommenden EU-weiten Vitaminverbot hat mich soeben mit e-mail errreicht. Peter Baumann, Naturarzt in Einsiedeln, fragt:
Sehr geehrter Herr Hasslberger Ihre Adresse habe ich vom Herr Henrich Alfred bekommen (Mitglied der Vitamin-Initiative Schweiz), da Sie mir sicherlich weiterhelfen können. Ich suche die EU-Direktive wo geschrieben steht, dass ab August 05 in der EU ein Verbot von Nahrungsergänzungen eingeführt werden soll. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei der Beschaffung der Dokumente weiterhelfen könnten. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Es ist zwar kein Verbot vorgesehen, aber die Situation sieht nicht sehr gut aus. Hier meine Antwort:
... ContinueSchweiz startet Vitamin-Initiative
Startschuss für eine eidgenössische Initiative zur freien Verfügbarkeit von Vitaminprodukten. Die Initiative ist von der Vereinigung "ProGesundheitSchweiz" offiziell am 27. April 2004 gestartet worden und hat zum Ziel, innerhalb der nächsten 18 Monate mindestens 100.000 Unterschriften zu sammeln.
Es geht um einen neuen Artikel zur Verfassung, der freien Zugang zu Nahrungsergänzungsmitteln gewährleisten soll. Vitamine, Mineralstoffe Aminosäuren, Heilkräuter und eine Reihe von Nährmitteln sollen nach dem Vorschlag ohne besondere Genehmigungspflichten hergestellt, angeboten und verkauft werden dürfen.
Heute sind in der Schweiz nur sehr niedrig dosierte Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich. Höher dosierte Vitaminprodukte können nicht verkauft werden. Die eidgenössische Verfassung garantiert zwar das Recht auf Gesundheit, sagt Franz Thrier, der Vorsitzende von ProGesundheit, aber bestehende Gesetze schränken dieses Recht stark ein.
Seit 27. April 2004 dürfen offiziell Unterschriften für die vorgenannte Vitamin-Initiative gesammelt werden. 100'000 beglaubigte Unterschriften stimmberechtigter Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind nötig, dann müssen sich zwingend (!) die Schweizer Parlamentarier mit dem Gesetzesvorschlag auseinandersetzen und diesen mit einem eventuellen parlamentarischen Gegenvorschlag Volk und Kantonen zur Abstimmung vorlegen.Sagt bei der Abstimmung 50% + 1 Stimme des Volkes JA und 50% + 1 Kanton JA, dann wird die Vitamin-Freiheit in der Schweiz REALITÄT!
Informationen zur Initiative:
... ContinueNeue Verordnung regelt Nahrungsergaenzungsmittel
Neue Verordnung regelt Nahrungsergaenzungsmittel
BONN (Dow Jones-VWD)--Die Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergaenzungsmitteln regelt eine neue Verordnung des Bundesverbraucherministeriums (BMVEL). Damit soll mehr Transparenz in dem wachsenden Markt der Vitamin- und Mineralstoffpraeparate geschaffen werden, sagte Bundesverbraucherministerin Renate Kuenast. Die neue Verordnung ist seit dem 28. Mai in Kraft. Fuer Umstellungen wird den Herstellern jedoch eine UEbergangsfrist eingeraeumt.
Die neue Vorschrift legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergaenzungsmitteln verwendet werden duerfen.
Ausserdem muss kuenftig auf den Praeparaten die empfohlene taegliche Verzehrmenge angegeben werden.
Ferner ist ein Hinweis vorgeschrieben, der vor dem UEberschreiten dieser Dosis warnt. Ein weiterer Hinweis soll darauf aufmerksam machen, dass Nahrungsergaenzungsmittel kein Ersatz fuer eine ausgewogene Ernaehrung sind.
Verboten sind fuer diese konzentrierten Naehrstoffe ebenso wie auch fuer Lebensmittel gesundheitsbezogene Werbeaussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhuetung von Krankheiten. Derartige Aussagen bleiben Arzneimitteln vorbehalten.
01.06.2004
Text der Verordnung als PFD Kartei
Danke Herrn Ingolf Klette fuer die Zusendung dieses Artikels und des Verordnungstexts. "Unser Verbraucherschutzministerium 'kriminalisiert' Nahrungsergänzungen und versucht uns vor zu viel Gesundheit zu schützen." So kommentiert Herr Klette die neuen Regeln.
Dem muss ich voll zustimmen, auch wenn die Regelung zunaechst von der UE ausgeht.
Was hier kriminalisiert und verboten werden soll, das sind die wirksamen Vitamin- und Mineralprodukte. Das geht aus der sehr kurzen Liste der zulaessigen Vitamin- und Mineralverbindungen hervor, aber auch davon, dass z.b. Minister Kuenast in der Begruendung so ganz locker noch ein Verbot aller Spurenelemente mit einfügt, wenn sie klarstellt, dass der Begriff "Mineralstoffe" auch Spurenelemente einschließt, denn diese Elemente sind in der Liste nicht erwaehnt, werden also in Zukunft verboten sein.
Von Dosierungsbeschraenkungen ist in der Verordnung zwar nicht die Rede, aber die Bundesregierung arbeitet bestimmt fest daran, dass die kuenftig von der Europakommission festzulegenden Dosisbeschraenkungen nicht zu freizuegig werden sollen.
In diesem Sinne wird Big Pharma geschuetzt (ist ja auch wirtschaftlich wichtig) waehrend unsere gesundheitliche Selbsthilfe offiziell kriminalisiert wird.
Europa: Allgemeine Dosisbeschränkung von Vitaminen Unzulässig
Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 29. April 2004 entschieden, dass die Amtspraxis der deutschen Gesundheitsbehörden, die Dosierung von Vitamin- und Mineralpräparaten auf 300 % der empfohlenen Tagesdosis zu beschränken, gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der EU verstosse.
Die deutschen Gesundheitsbehörden verhindern die Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln, welche die mehr als dreifache Tagesdosis an Vitaminen und Mineralstoffen enthalten, auch wenn solche Produkte in einem anderen EU Mitgliedsland legal hergestellt und dort frei verkäuflich sind. Die Produkte werden als Arzneimittel bezeichnet, welche nach Ansicht der deutschen Behörden einer Zulassung bedürfen.
Das Verfahren wurde 1999 von der europäischen Kommission angestrengt, nachdem eine begründete schriftliche Rüge der deutschen Praxis, Vitamine mit mehr als der dreifachen Tagesdosierung als Arzneimittel einzustufen, ohne Ergebnis geblieben war. Dänemark und Finnland traten dem Verfahren bei.
Der Gerichtshof war nach Anhörung der Argumente der Meinung, dass die Entscheidung, ob es sich bei einem Nahrungsergänzungsmittel um ein Arzneimittel handelt, nur im Einzelfall und nur nach Abwägung der eventuellen Gesundheitsgefahr entschieden werden kann, nicht aber durch eine simple Multiplikationsregel, wie dies in Deutschland der Fall sei.
Die deutsche Praxis behindere den Handel, da Vitaminpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht oder hergestellt werden, in Deutschland erst vertrieben werden dürfen, wenn sie eine Verkehrsgenehmigung für Arzneimittel erhalten haben. Dies komme einem Einfuhrverbot gleich und sei nicht angemessen.
Der Text der Entscheidung ist hier nachzulesen.
Aufbruch: Partei Gegen Vitaminverbot und EU Dirigismus
Peter Wittmann schrieb vor einigen Tagen:
In der Tat haben wir (alle Bürger) in den nächsten Wochen - durch die anstehende Europawahl - die fast einmalige Gelegenheit den Politikern die "rote Karte" in den Versammlungen zu zeigen und hier arguimentativ in der Öffentlichkeit aufzutreten.Um hier diese Idee umzusetzten, müßte der Bürger durch ein noch zu entwickelndes Skript (Fahrplan - Fakten) unterstüztz werden.
Hierzu scheint die heutige Mail von Ingolf Klette wie die Faust auf's Auge zu passen.
ES GEHT UM IHRE GESUNDHEIT !!!
ES GEHT UM DEMOKRATIE UND BÜRGERRECHTE !!!Unter diesem Leitsatz steht das Programm einer neuen Partei mit dem Namen AUFBRUCH, die 1998 von freiheitsbewussten Bürgern, Ärzten, Heilpraktikern und Vertretern von Bürgerinitiativen gegründet wurde und die jetzt erstmals zur EUROPAWAHL am 13. Juni zugelassen wurde.
Lesen Sie hier weiter:
... Continue
Publiziert von Josef am 14.05.04 12:23
Internationale Gesetzgebung zu den Nahrungsergänzungen
vor Kurzem schrieb mir Herr Peter Winter und fragte, wie denn die derzeitige Situation in Sachen Nahrungsergänzung sei:
Vor 1 Jahr hatten Sie mir geschrieben und ich dachte ich nehme noch mal Kontakt zu Ihnen auf. Können Sie mir mitteilen, wie der Stand der Dinge derzeit ist ?Ich verfolge momentan die Auseinandersetzung von Dr. Rath mit dem Klinikum hier in Münster und dieser Vorfall könnte aus meiner Sicht der Ausgangspunkt sein, um das Netzwerk von Dr. Rath per Gesetz verbieten zu lassen. Ich glaube das ist das Ziel der anderen Seite. Heute lass ich in der Zeitung von dem Gerichtsverfahren gegen Herrn Dr. Rath und dem Teilerfolg des Klinikums hier in Münster. Wenn Sie möchten scanne ich Ihnen die Texte ein und sende sie zu. Natürlich ist es überhaupt keine Frage das die Gesetzgebung eine Marionette des Geldes ist und somit die Karten gegen Herrn Dr. Rath gemischt werden. Für mich macht sich deshalb eine Art Ohnmacht breit. Und ich glaube es steuert alles auf eine riesige Revolution hin, wo nicht nur immer Dr. Rath der Kämpfer ist, sondern ALLE Menschen müssen mit ihm an der Front stehen.
Hier meine Antwort:
... Continue




