Euro-Gerichtshof bestaetigt Nahrungsergaenzungsrichtlinie

|

12. Juli 2005 - Der europaeische Gerichtshof in Luxemburg hat mit seiner Entscheidung in einer Rechtssache gegen die Nahrungsergaenzungsmitteldirektive bestaetigt, dass Vitamine und Mineralstoffe grundsaetzlich einer strengen Kontrolle unterliegen koennen. Die Entscheidung bringt aber auch willkommene Neuigkeiten fuer die Verbraucher von Vitaminpillen, denn das Urteil verlangt, dass zum Beispiel das Verfahren fuer die Genehmigung weiterer Vitamin- oder Mineralsubstanzen bestimmten Kriterien der Transparenz und Ueberpruefbarkeit entsprechen muss.

Der Urteilstext kann auf dieser Webseite des Euro-Gerichtshofes abgerufen werden. Die Gültigkeit der europaeischen Direktive zu den Nahrungsergänzungsmitteln wird vom Urteil nicht in Zweifel gestellt:

Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Artikel 3, 4 Absatz 1 und 15 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel in Frage stellen könnte.

Diese Entscheidung kam etwas überraschend, denn der Generalstaatsanwalt Leendert Geelhoed hatte in seinen Schlussanträgen im April empfohlen, die Richtlinie als ungültig zu erklären.

- - -

Nach Abblocken der Gefahr für die Richtlinie, spricht such das Gericht im Punkt 73 der Entscheidung aber für ein klares und auch gerichtlich nachprüfbares Verfahren für die Zulassung von all den Vitamin- und Mineralsubstanzen aus, die bisher nicht auf der Liste der "erlaubten" Substanzen zu finden sind.

Ein solches Verfahren muss zugänglich sein in dem Sinne, dass es in einem die betroffenen Behörden bindenden Rechtsakt von allgemeiner Geltung ausdrücklich vorgesehen sein muss. Es muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden können. Ein Antrag auf Aufnahme eines Stoffes in die Liste der zugelassenen Stoffe kann von den zuständigen Behörden nur auf der Grundlage einer eingehenden Bewertung des mit der Verwendung des Stoffes für die menschliche Gesundheit verbundenen Risikos abgelehnt werden, die anhand der zuverlässigsten wissenschaftlichen Daten, die verfügbar sind, und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung getroffen wird. Endet das Verfahren mit einer Ablehnung, so muss diese in einem gerichtlichen Verfahren angefochten werden können.

Nach Meinung von einigen Experten der Alliance for Natural Health, könnten noch weitere überraschende Details in der Entscheidung enthalten sein. Eines ist die Abgrenzung zwischen "chemischen" Substanzen und den Vitaminen und Mineralstoffen, die normal in unserer Nahrung zu finden sind. Diese Abgrenzung könnte eventuell dazu führen, dass eine Reihe natürlich vorkommender Substanzen das Zulassungsverfahren nicht durchlaufen müssen. Die Experten werden dies noch ausführlich diskutieren. Mittlerweile aber ist die europäische Richtlinie zu den Nahrungsergänzungen in ihren Grundzügen bestätigt.


Sehen Sie auch:

Vitamine: Verbraucherschutz und 'Risikobewertung'

Euro-Gerichtshof: Generalanwalt Ruegt Transparenzmangel der Nahrungsergaenzungsrichtlinie






Powered by Movable Type 5.13-en

About this Entry

This page contains a single entry by Sepp published on 13.07.05 11:55.

Kodex Alimentarius: Neue Vitaminrichtlinie Verabschiedet was the previous entry in this blog.

Spanien: Hamer praesentiert Neue Medizin - Kommentiert HIV/Aids Hypothese is the next entry in this blog.

Find recent content on the main index or look in the archives to find all content.