EU Direktive kein Vitaminverbot

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Eine Anfrage aus der Schweiz zum kommenden EU-weiten Vitaminverbot hat mich soeben mit e-mail errreicht. Peter Baumann, Naturarzt in Einsiedeln, fragt:

Sehr geehrter Herr Hasslberger Ihre Adresse habe ich vom Herr Henrich Alfred bekommen (Mitglied der Vitamin-Initiative Schweiz), da Sie mir sicherlich weiterhelfen können. Ich suche die EU-Direktive wo geschrieben steht, dass ab August 05 in der EU ein Verbot von Nahrungsergänzungen eingeführt werden soll. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei der Beschaffung der Dokumente weiterhelfen könnten. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Es ist zwar kein Verbot vorgesehen, aber die Situation sieht nicht sehr gut aus. Hier meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Baumann,

die Richtlinie zu den Nahrungsergänzungsmitteln können Sie auf dieser Seite abrufen.

Es ist da zwar kein Verbot von Nahrungsergänzungsmitteln vorgesehen, sondern eine einschränkende Regelung. Trotzdem werden viele der zur Zeit erhältlichen Produkte vom Markt verschwinden werden, wenn nicht noch ein Umdenken stattfindet.

So sind die erlaubten Quellstoffe für Vitamine und Mineralien in einer Liste aufgeführt, und viele der neueren Formulierungen, besonders bei den Mineralien, sind nicht enthalten.

Ausserdem sind nach der Richtlinie Dosisbeschränkungen vorgesehen, die bei vielen heute verfügbaren Produkten Änderungen erzwingen werden. Man weiss aber noch nicht genau, welche Dosierungen erlaubt sein werden, denn die EU Kommission wird die Werte festlegen.

Nach den Beteuerungen der Kommission sollen keine Produkte vom Markt genommen werden, aber die in der Richtlinie enthaltene Liste und die vorgesehenen Dosisbeschränkungen lassen nichts Gutes ahnen.

Es gibt eine in England ansässige Europäische Gruppierung - Alliance for Natural Health - welche ein Verfahren gegen das Verbot nicht konformer Produkte vor dem Europagerichtshof angestrengt hat. Dieses Verfahren wird wahrscheinlich vor August 2005 zur Verhandlung kommen. Die Webseite von ANH ist http://www.anh-europe.org/

Die vom EU Wissenschaftskommittee festgelegten Grenzwerte für einzelne Vitamine und Mineralien können auf der Webseite dieses Kommittees abgerufen werden. Es sind noch nicht alle Substanzen bewertet worden, aber einige haben eine sehr niedrige Höchstdosierung erhalten, so zum Beispiel Vitamin B 6 un Niazin.

Die verfügbaren Bewertungen (in Englisch) sind auf der folgenden Seite erhältlich:

http://www.europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scf/out80_en.html

Mit freundlichen Grüssen
Sepp Hasslberger






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