Europagericht Hoert Klage Gegen EU-Richtlinie zur Nahrungsergaenzung

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Der europaeische Gerichtshof in Luxemburg hat die Verhandlung im Verfahren gegen die EU-Richtlinie zur Nahrungsergaenzung auf den 25. Januar 2005 festgelegt. Die Richtlinie der EU zu den Nahrungsergaenzungsmitteln wird voraussichtlich im Juli 2005 dazu fuehren, dass viele der heute noch zugaenglichen Naturprodukte nicht mehr auf dem europaeischen Markt zu finden sein werden. Das Verfahren wurde im Januar 2004 von Mr. Justice Richards, einem Richter am Londoner Hohen Gerichtshof, an den europaeischen Gerichtshof verwiesen. In London sind zwei Verfahren anhängig, welche das englische Gesetz zur Einfuehrung der EU Richtlinie angreifen. Nationale Gerichte sind aber in europaeischen Fragen nicht direkt zustaendig, so hat Richter Richards zunaechst das Europagericht um Hilfe gebeten...

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Die Richtlinie wurde von Verbrauchern in England und auch international angefochten, aber die EU Kommission meint, die Neuregelung sei notwendig, um Verbraucherinteressen zu schützen und sie beteuert, dass keine Produkte vom Markt genommen werden sollen.

Der beruhigenden Auskunft(PDF) der Europäischen Kommission, dass die Richtlinie eine grosse Auswahl an sicheren und ausreichendgekennzeichneten Nahrungsergänzungen erlauben wird, stehen aber nicht unberechtigte Befürchtungen von Herstellern und Verbrauchern entgegen, denn der Text der Richtlinie schreibt vor, dass als Quellstoffe der Vitamine und Mineralien nur die in einem Anhang aufgeführten pharmazeutischen Formen verwendet werden dürfen, während die natürlichen oder zumindest nahrungsmittelähnlichen Formen bisher ausgeschlossen sind.

Die Kommission sagt, die Hersteller könnten jederzeit beantragen, auch andere Quellstoffe in die Liste aufzunehmen, doch der Haken dabei ist, dass ein solcher Antrag finanziell nicht erschwinglich ist. Er muss mehr oder weniger dieselben Daten enthalten, die für die Zulassung eines Arzneimittels verlangt werden, ausgenommen nur die klinischen Studien, welche die Wirksamkeit des Arzneimittels nachweisen. Da Nahrungsergänzungen nicht als Wirksam gegen Krankheiten beworben werden dürfen, ist das natürlich keine grosse Konzession.

Die notwendigen Studien für einen solchen Antrag kosten buchstäblich hunderttausende von Euro, die laut der Hersteller kaum aufzubringen sind, denn die Nahrungsergänzungen sind nicht patentierbar wie die Arzneimittel. Man kann also damit rechnen, dass viele der heute noch erhältlichen Produkte nach dem Juli 2005 nicht mehr zu finden sein werden.

Laut Dr. Clair Baynton der englischen Food Standards Agency ist die EU Kommission "einer Änderung des Zeitplans der Richtlinie" grundsätzlich abgeneigt.

Mit den neuen, von der EU angeordneten Regeln, werden die Nahrungsergänzungen einer ähnlichen Genehmigungspflicht wie die Arzneimittel unterworfen, zumindest was die Verwendung von Vitamin- und Mineralstoffquellen betrifft. Es scheint hierbei ganz gleich zu sein, dass Arzneimittel ungleich gefährlicher sind als Vitamine und Mineralien, die wir seit Jahrtausenden mit der Nahrung zu uns nehmen. Während die Nahrungsergänzung praktisch zur gesundheitlichen Notwendigkeit geworden ist, sind die Nebenwirkungen der offiziell zugelassenen Arzneimittel für jährlich tausende von Todesfällen verantwortlich zu machen. Laut einer im Arzneimittelbrief zitierten Studie, könnten 106000 Todesfälle als Ursache ernsthafter medikamentöser Nebenwirkungen betrachtet werden und sind damit die viert- bis sechsthäufigste Todesursache in den USA 1994 nach Herzkrankheiten, Krebs, Schlaganfall, Lungenerkrankungen und Unfällen. Man stirbt also häufig durch zugelassene Arzneimittel, während die Nahrungsergänzungsmittel im statistischen Vergleich zig-tausendmal sicherer sind.

Dr. Robert Verkerk, Direktor der englischen Naturgesundheitsallianz (englische Webseite: Alliance for Natural Health) sagt, er sei "sehr erfreut, dass die Verhandlung zu einem frühen Zeitpunkt angesetzt wurde." Verkerk "hofft, dass der europäische Gerichtshof in Luxemburg das völlig unnötige Verbot einer ganzen Reihe von absolut sicheren, lebensmittelgleichen Nährstoffen zu Fall bringen wird, die in vielen der moderneren Nahrungsergänzungsmittel enthalten sind."

Das baldige Verhandlungsdatum wird zumindest sicherstellen, dass die Entscheidung der Luxemburger Richter greifen kann, bevor im Juli nächsten Jahres alle Produkte vom Markt verbannt werden, die den strikten Formulierungsregeln der EU Richtlinie nicht genügen. Etwas Hoffnung gibt jedenfalls die vom EU Gerichtshof gefällte Entscheidung vom April dieses Jahres, laut der die Bundesrepublik Vitaminpräparate, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden, nicht durch die Bank als Arzneimittel bezeichnen kann, wenn die Dosierung der enthaltenen Vitamine die dreifache empfohlene Verzehrmenge überschreitet. Eine Einstufung als Arzneimittel sei nur von Fall zu Fall und nur bei wirklichen Bedenken für die Gesundheit zulässig.

Obwohl die EU Bestimmungen als Verbraucherschutzmassnahme bezeichnet werden, wird ironischerweise die Nahrungsergänzung als gesundheitliche Vorbeugung in Zukunft ungleich schwieriger werden, es sei denn, die Luxemburger Richter treffen eine weise Entscheidung.

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This page contains a single entry by Sepp published on 13.12.04 16:40.

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